Die Ausbildung für die Übungsleiter beinhaltet mehrere Stufen. Im Normalfall melden sich Übungsleiter mit C-Lizenzen aus dem Bereich der Sportspiele, Sportstudierende oder Sportlehrer zu den Schulungen an. Sie beginnen dann mit der Stufe 1B, die acht Ausbildungsstunden zu 45 Minuten umfasst. Die erfolgreiche Teilnahme berechtigt zur selbständigen Durchführung von Ballschul-Stunden. Sollten die Voraussetzungen für die Stufe 1B noch nicht vorliegen, ist trotzdem ein Einstieg in die Ballschul-Ausbildung möglich. In diesem Fall muss ein vorgeschalteter Grundlagenkurs 1A absolviert werden, der allerdings nicht von der Kölner Ballschule geleistet werden kann.
Nach Abschluss der Stufe 1B besteht alle zwei Jahre eine Weiterbildungspflicht. Hier können sich die Übungsleiter für die sportspielgerichteten Ballschulen oder für aktuelle Teilprojekte der Ballschule qualifizieren (Stufe 2).
Die höchste Stufe 3 betrifft die Ausbildung zum Zentrumsleiter. Voraussetzung ist eine mehrjährige Erfahrung mit der Ballschule sowie eine Teilnahme an mindestens drei Fortbildungen. Ballschulzentren sollten über einen hauptamtlichen Mitarbeiter verfügen. Sie bilden Ballschul-Übungsleiter für eine bestimme Region eigenständig aus und koordinieren Kooperationen mit Kindergärten, Grundschulen und Sportvereinen.